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Damit die alltäglichen Dinge
nicht zur Last werden.

Krankenpflegekurs

Auf Anfrage finden Kurse in häuslicher Pflege statt. Ziel dieses Kurses ist es, Angehörigen pflegebedürftiger Menschen eine Hilfestellung und Anleitung zu bieten. Themen wie die Anatomie des menschlichen Körpers, Ernährung im Alter und Krankheitslehre werden ebenso behandelt wie praktische Übungen. Bitte setzen Sie sich zwecks einer Anmeldung rechtzeitig mit uns in Verbindung.

Gesprächskreis

Auf Anfrage bieten wir Gesprächskreise für pflegende Angehörige an.
Hier können Sie sich mit anderen Menschen in ähnlichen Situationen austauschen und das, was Sie belastet einmal aussprechen.

Der Gesprächskreis wird von der Diplom-Sozialpädagogin Frau Wurges geleitet.
Anfragen bitte direkt an Frau Wurges, Telefon 0771 5378

Pflegehilfsmittel

Einen pflegebedürftigen Menschen voll zu versorgen ist nicht einfach und stellt viele Angehörigen vor ein Problem. Über unser intensives Beratungsangebot und die direkte Pflege durch unser Pflegepersonal hinaus bieten wir deshalb den Verleih von Pflegehilfsmitteln an. Von der Bettpfanne bis Roll- und Toilettenstuhl können Sie jedes notwendige Pflegehilfsmittel gegen eine geringe Leihgebühr bei uns mieten. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung, um Ihren Bedarf direkt mit uns zu klären.

Pflegeberatung

Es ist oft nicht notwendig, einen ambulanten Pflegedienst mit der Pflege eines Pflegebedürftigen zu beauftragen, da viele Angehörige diese Aufgabe sehr kompetent und gewissenhaft übernehmen.

Manchmal ergibt sich aber eine Situation, in der pflegende Angehörige sich vor ein unlösbares Problem gestellt sehen und professionelle Beratung und Anleitung benötigen. Siehe auch § 45. 

Rufen Sie uns einfach an, damit wir Ihre persönliche Situation besprechen können. Wir vereinbaren dann gerne einen Termin und besuchen Sie zu Hause.

Pflegeversicherung nach § 36 SGB XI

Zum 1. April 1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. 
Mit Anerkennung einer Pflegestufe (I-III) können Sie die Leistungspakete der Pflegeversicherung abrufen. 
Aufgrund unseres Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI (Pflegesachleistung gemäß § 36 SGB XI) mit den Pflegekassen erbringen wir sämtliche Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung. 
Siehe Grundpflege / Pflegeergänzungsgesetz. 
Siehe § 45 und Verhinderungspflege.


Pflegeberatungsgespräche nach § 37.3

Einige Pflegebedürftige werden zu Hause von ihren Angehörigen betreut, 
ohne einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
 Beziehen diese nun Geldleistungen ihrer Pflegekasse (Pflegestufen I-III), 
ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass innerhalb eines bestimmten 
Zeitintervalls ein sogenanntes Pflegeberatungsgespräch 
durchgeführt wird. Weiterhin können in diesem Rahmen 
Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation angeregt werden. Wir bieten Pflegeberatungsgespräche nach § 37.3 an. 
Rufen Sie uns einfach an, um einen Termin mit uns zu vereinbaren.

§ 45 Schulung in der häuslichen Umgebung

Nach § 45 SGB XI besteht die Möglichkeit, eine Schulung in der häuslichen Umgebung abzurufen. Für Patienten, deren Pflegeeinstufung anerkannt wurde, trägt die Pflegekasse die Kosten.
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Besuchstermin.

Investitionskosten

Die anfallenden Investitionskosten für die Pflegekassenpatienten (gesetzlich vorgegeben) werden von den 14 Krankenpflegevereinen getragen, somit entfällt eine weitere zusätzliche finanzielle Belastung für den Patienten.

Krankenpflegeverein

Krankenpflegevereinsmitglieder, die nicht in der Pflegekasse anerkannt sind, erhalten bei Inanspruchnahme von Hilfen / Leistungen Nachlässe bei:
  • Grundpflege
  • Betreuung
  • Hauswirtschaft
  • Pflegehilfsmittel
Bei Pflegekassenpatienten werden die gesetzlichen Investitionskosten von den Krankenpflegevereinen getragen.

Bleiben oder werden Sie deshalb Mitglied in einem Krankenpflegeverein.